Meine neue Steuernummer

Die Steuer-ID kommt

Nun ist sie also unterwegs, die neue einheitliche Steuernummer. Sie wird
gerade in der bisher größten Versandaktion des Landes an alle Bürger versendet.
Im Vorfeld gab es einige technische Probleme und auch Schwierigkeiten bei der
Koordination, unter anderem bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten.
Aber das scheint nun bewältigt zu sein, so dass ab dem 1. Januar 2009 diese
neue Nummer Schrittweise für alle steuerlich relevanten Vorgänge genutzt werden
kann. Und das ist gefährlich.

Für die Befürworter ist diese Nummer der heilige Gral der Vereinfachung und
Verknüpfung. Kosten sollen gespart werden, die Arbeit effektiver und, zum
Großen und Ganzen, auch noch sicherer sein. Zu schön um wahr zu sein.

Die Kosten nicht nur für die Einführung und anschließende Umstellung sind
immens, insbesondere die laufenden Kosten für die Wartung werden nur zu gerne
verschwiegen. Aber, und das ist der eigentliche Kritikpunkt, wird durch die
Steuer-ID eine Personenkennziffer in Deutschland eingeführt, die nicht zuletzt
in der jüngeren Vergangenheit durch das Bundesverfassungsgericht verboten
wurde. So wollte das Gericht aus den Fehlern des Nationalsozialismus lernen,
und keine zentrale Datei mit den Daten aller Bürger zulassen. Dies wird nun durch
die Steuer-ID ad absurdum geführt.

Nicht nur das wir alle anhand einer 11-stelligen Nummer eindeutig identifizierbar
werden, auch wird es einen Ort geben wo diese Daten gesammelt und bearbeitet
werden. Ich traue mich gar nicht daran zu denken was da alles passieren könnte.
Der Daten-Gau schlechthin ist nun kein Science-fiction mehr, sondern kann
durchaus real werden. Gerade in letzter Zeit sind wieder einmal vermehrt
Probleme bekannte geworden mit schlecht abgesicherten Zugängen zu
Behördenrechnern.

Doch was kann ich als Bürger gegen diese Nummer machen? Nun, zuerst einmal
kann und darf ich keine Rechtsberatung durchführen. Daher nur mal so ein paar
Gedanken dazu:

  1. Einspruch erheben gegen die
    Erteilung der Steuer-ID. Kann unbegründet sein, kann aber auch als
    Begründung eben die versteckte Einführung einer Personenkennziffer
    beinhalten. Kosten: keine
  2. Klage erheben gegen die
    Zuteilung bei dem zuständigen Finanzgericht. Dazu gibt es eine Vorlage der
    Humanistischen Union. Kosten: jeder zahlt selber, ca. 800,- – 850,- EUR
  3. Sammelklage. Dazu etwas
    ausführlicher

Bei einer Sammelklage fallen in diesem Fall die gleichen Kosten an als wenn
eine Person einzeln den Klageweg anstrebt. Das heißt es ist egal ob sich einer,
zwei, zwanzig oder hunderte zusammentun. Nur einer muss zahlen.

Die Idee ist es daher eine Sammelklage zu imitieren. Dazu aber in den nächsten
Tagen noch einmal ausführlich mehr. Schließlich braucht das ganze auch eine
rechtliche Absicherung und einen gewissen Vorlauf.