Zum christlichen Glauben gezwungen

In einer freien Demokratie, wie der unseren hier in Deutschland, sind die Gesetze, Werte und Normen auf die Grund- und Menschenrechte ausgelegt. Nicht zuletzt durch die geschichtliche Entwicklung, haben die damaligen “Gründerväter” nach dem zweiten Weltkrieg das deutsche Grundgesetz erschaffen, und dort einiges an Grundrechten fest verankert.

Gerade in dem ersten Teil des Grundgesetzes, den Grundrechten in den Paragraphen 1 bis 19, sind viele wichtige und für uns heute selbstverständliche Dinge festgeschrieben, die hart erkämpft werden mussten. Unter anderem die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Grundgesetz Art. 4 Absatz 1, 2:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.”
„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Ein wahrlich hohes Gut das im Allgemeinen auch beachtet und vor allem geachtet wird. Von allen, mit Ausnahme der evangelischen Kirche in Niedersachsen.

Als Teil der arbeitenden Bevölkerung habe ich bisher jeden Monat von meinem Lohn einen Teil in Form der Kirchensteuer abgetreten. Das war nicht viel, tat nicht weh und ich konnte es am Ende des Jahres mit meiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt anrechnen lassen. Ich will mich gar nicht über Sinn und Zweck dieser Steuer auslassen, ich hab sie einfach gezahlt.

Für Menschen die nicht in der Kirche sind, sei es sie gehören keiner gestatteten Glaubensgemeinschaft an, sind ausgetreten oder erst gar nicht getauft worden, die mussten keine Steuer zahlen. Das ist bis hierher auch alles für mich nachvollziehbar.

Doch dann kam dies…

Im September werde ich meine Singleleben aufgeben und den Bund der Ehe schließen. Und das mit einer ungläubigen nicht in die Kirche eingetretenen Partnerin. Das findet die evangelische Kirche ganz toll, denn jetzt will sie mehr Geld von mir uns, das sog. “Kirchgeld in Glaubensverschiedener Ehe“.

Das bedeutet nichts anderes, als dass ich meine Steuer ganz normal zahlen darf, und abhängig von unserem gemeinsamen Einkommen wir einen Extrabeitrag (Kirchgeld) an die Kirche abführen dürfen.

Als Strafe für den Nichtglauben und den Nichtbeitritt müssen wir extra zahlen? Seit wann steht die Kirche denn bitte über unserer Verfassung. Oder hab ich einfach nur verpasst, dass wir schon wieder Mittelalter haben.

Es ist interessant über welche Hintertüren die Institution Kirche doch immer wieder Geld erhascht. Im Prinzip fasse ich diese zu leistende Zahlung als Strafe auf. Bekenne dich oder zahle, moderner zeitgemäßer Ablasshandel. Innerkirchliche Solidargemeinschaft sieht für mich anders aus.

Meine Konsequenz daraus war im Übrigen der Austritt aus der evangelischen Kirche. Ich zahle ab sofort keine Kirchensteuer mehr, und ein Kirchgeld erst recht nicht. Es tut mir ein wenig leid, da ich nun auf gewisse innerkirchliche Rechte verzichte. Aber mir ist meine Freiheitswahl wichtiger wie ein aufdoktrinierter Geldglaube.