KKK – Karneval / Kekse / Kameras

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Es ist Karneval und ich werde nicht dabei sein. Das ist jetzt wirklich nicht so schlimm. Ich bin zwar ein Narr, also im Sinne der “Verhöhnung der jeweiligen Machthaber”, aber das mit dem Verkleiden und Rumhüpfen ist nicht so Meins. Das war und wird es weder in Hannover (jetzt kommen die Braunschweiger und sagen, ist ja auch klar, bei uns ist der Karneval in Niedersachsen zu Hause) noch in anderen Städten, wo ich mir das angesehen habe.
Wobei es eine Ausnahme gibt: Düsseldorfer Karneval hat schon was. Die beiden Festumzüge die ich da bisher erleben durfte sind außergewöhnlich. Grandiose Stimmung auf den Straßen, freundliche Menschen und das überall von früh bis spät. Das war es aber schon, das mal zu sehen und zu erleben. Denn auch die Fastenzeit liegt mir nicht so; eigentlich sogar so gar nicht, weder zum Karneval noch überhaupt.
Wobei das mit dem Essen ja so eine Sache ist. In der letzten Zeit gab es, zumindest laut den Nachrichten, rund um den Globus zum Thema Essen scheinbar nur noch eins – Kekse aus Hannover. Das #krümelgate hat den 52-Zähne-Keks auch dort bekannt gemacht, wo es ihn bisher nicht gab, in mehr als 80 Staaten gibt es ihn bereits. Zumindest in den Regalen und jetzt auch in den Nachrichten. Das hat kein Keks vorher so geschafft.
Eigentlich müsste der Bahlsen-Konzern dem KrümelGangsterMonster ziemlich dankbar sein. So eine Werbekampagne lassen sich Andere richtig viel Geld kosten und haben nicht so einen positiven Streisand-Effekt dabei. Ja, das geht auch positiv 😉
Negativ hingegen stieß mir dann aber eine Meldung der HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung) vom 06.02.2013 zum “Krümelgate” auf. In einem dort veröffentlichtem Artikel, in dem auf die weiteren Ermittlungen eingegangen wird, heißt es:
“Am Mittwoch sicherten sich die Ermittler die Aufzeichnungen der Videokameras aus allen Stadtbahnen der Linien 4 und 5, die zwischen Montagnachmittag und Dienstagmorgen die Haltestelle vor der Leibniz-Universität angefahren hatten.” Dazu fällt mir nur erneut #grmpf ein, denn das sind nicht wenige Bahnen und erst Recht nicht wenige Stunden Material. Die Suche nach einem in der Straßenbahn fahrendem Krümelmonster, mit einem übergroßen, goldenen Keks samt Schlaufe, an einer massiven Kette und einer Leiter zum Hochhängen – das fällt niemandem auf, schon klar.
Wie auch immer, nach Bundesdatenschutzgesetz darf die Staatsanwaltschaft das machen. (BDSG zur Nutzung und Verwertung § 6b Abs. 3 Satz 2 “…sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.”), also diese Aufnahmen heranziehen. Interessant für mich wäre es von der ÜSTRA (die für die Aufnahmen und Speicherung zuständig ist) zu erfahren, wie oft dies schon in dieser Form durchgeführt wurde. Da ist im Zuge der Firmentransparenz leider nichts zu zu finden.
Auch bei der Staatsanwaltschaft ist, wenn überhaupt, nur in vereinzelten Fällen und bei ausführlichem Studium der Akten zu finden, in wie vielen Fällen von dieser Regelung Gebrauch gemacht wurde. Ich wünsche mir da eine Veröffentlichungspflicht, wie bei vielen anderen Dingen auch. Eine Pflicht der Behörden, Zugriffe auf externe Kameradaten zu protokollieren und die Ergebnisse zu dokumentieren. Das gibt es noch nicht, sollte es aber geben. Mit Piraten im Landtag hätten wir das durchaus in Form des Transparenzgesetzes oder zumindest des Informationsfreiheitsgesetzes durchsetzen können. Hätten, können wir jetzt leider nicht.
Aber warten wir mal ab wie die Koalitionsverhandlungen hier in Niedersachsen noch so laufen. Dazu dann mehr, demnächst, auch hier 😉