Piraten sind gewaltfrei, oder?

Gefahrengebiet Hamburg Kreativ

[aus der Reihe – Schnellblog]

Zwischen den Zeilen steht es drin, in §1 Abs 1 der Satzung der Piratenpartei Deutschland. Wir halten uns an deutsches Recht und sind gegen “Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen”.

“Sie [Anm.: die Piratenpartei] vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.”

Was aber meiner Meinung nach inzwischen eindeutig fehlt, ist das kleine Wörtchen “gewaltfrei”. Das wäre eindeutig, benötigt keine Querverweise zu Rechtsprechung und Kommentaren in einschlägiger Literatur und würde uns die eine oder andere Diskussion durchaus ersparen, wie z. B. die zu den Fahnen auf dem #bpt141 / der #aveu14 gerade in Bochum. Dort wurden neben den Parteiplakaten an der Ballustrade des Balkons mehrere Flaggen aufgehängt. Darunter eine Flagge der Antifa und  eine Flagge in den Farben und mit der Symbolik des Anarchosyndikalismus.

Eine Flagge also unter der die Steinewerfer eine Diskussion zur Gefahrenzone und dem Auftreten der Polizei bei angemeldeten Demonstrationen (zuletzt in Hamburg) verhindern. Die andere, die in Ihren Zielen sagt “Kampf gegen das System, auch mit Gewalt” (körperlich) gegen das System.

Zwei Gruppierungen also, die Gewalt nicht nur verharmlosen, sondern als legitimes Mittel zur Erreichung Ihrer Ziele sehen. Solche Flaggen haben unter diesen Umständen auf einem Parteitag der Piraten nichts verloren. Welche Flaggen wollen wir in Zukunft denn sonst noch so aufhängen?  Die der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD)?

Um genau diesen Diskussionen zu entgehen, müssen insgesamt drei zusammenhängende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Auf Parteitagen werden keine Flaggen mehr aufgehängt, die nicht offiziell als Mittel bei Wahlkämpfen mit direktem Bezug zu Satzung und Programm genutzt werden.

  2. Bei Parteitagen mit Personenwahlen, wie z. B. bei Aufstellungsversammlungen, sollten keine Plakate mit kandidierenden aufgehängt werden.

  3. Das Wort gewaltfrei muss in §1 Abs. 1 der Satzung.