Piraten sind gewaltfrei, oder?


[aus der Reihe – Schnellblog]
Zwischen den Zeilen steht es drin, in §1 Abs 1 der Satzung der Piratenpartei Deutschland. Wir halten uns an deutsches Recht und sind gegen “Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen”.
“Sie [Anm.: die Piratenpartei] vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.”
Was aber meiner Meinung nach inzwischen eindeutig fehlt, ist das kleine Wörtchen “gewaltfrei”. Das wäre eindeutig, benötigt keine Querverweise zu Rechtsprechung und Kommentaren in einschlägiger Literatur und würde uns die eine oder andere Diskussion durchaus ersparen, wie z. B. die zu den Fahnen auf dem #bpt141 / der #aveu14 gerade in Bochum. Dort wurden neben den Parteiplakaten an der Ballustrade des Balkons mehrere Flaggen aufgehängt. Darunter eine Flagge der Antifa und eine Flagge in den Farben und mit der Symbolik des Anarchosyndikalismus.
Eine Flagge also unter der die Steinewerfer eine Diskussion zur Gefahrenzone und dem Auftreten der Polizei bei angemeldeten Demonstrationen (zuletzt in Hamburg) verhindern. Die andere, die in Ihren Zielen sagt “Kampf gegen das System, auch mit Gewalt” (körperlich) gegen das System.
Zwei Gruppierungen also, die Gewalt nicht nur verharmlosen, sondern als legitimes Mittel zur Erreichung Ihrer Ziele sehen. Solche Flaggen haben unter diesen Umständen auf einem Parteitag der Piraten nichts verloren. Welche Flaggen wollen wir in Zukunft denn sonst noch so aufhängen? Die der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD)?
Um genau diesen Diskussionen zu entgehen, müssen insgesamt drei zusammenhängende Maßnahmen ergriffen werden:
Auf Parteitagen werden keine Flaggen mehr aufgehängt, die nicht offiziell als Mittel bei Wahlkämpfen mit direktem Bezug zu Satzung und Programm genutzt werden.
Bei Parteitagen mit Personenwahlen, wie z. B. bei Aufstellungsversammlungen, sollten keine Plakate mit kandidierenden aufgehängt werden.
- Das Wort gewaltfrei muss in §1 Abs. 1 der Satzung.
Chris. Nicht alles glauben, was in der Zeitung steht.
http://mobil.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Was-alles-nicht-gesagt-wird-article11969856.html
Und noch was aus einer nicht ganz so seriösen Quelle: http://blog.refefe.de/?ts=ac34166a
Ja, nachdem ich den Text oben fertig hatte kam der erste „Leak“ über den Anwalt und seine Bedenken an der Darstellung von der Polizei. Ich werde die Tage dazu noch ein Update schreiben, wenn sich das endgültig geklärt hat. Vielleicht gibt es bis dahin auch noch ein paar mehr Informationen aus der Sitzung vom Montag vom Innenausschuß.
Nein es muss nicht in die Satzung, weil dort ua bereits die FDG steht UND wir Piraten und an mehreren Stellen für die Grundrechte einsetzen.
GEWALT insbesondere politisch motivierte Gewalt wie bei der AntiFa verstösst daher bereits gegen die Satzung und divere Grundsatzpapiere sowieso.
Von daher braucht es keine Satzungsänderung sondern einen sachkompetenten mit Rückgrat ausgestatteten Bundesvorstand der seine PFLICHTEN wahrnimmt und dererlei innerparteiliche Entwicklungen stoppt und sie nicht noch fördert.
Scheinbar ist es wohl so, dass einige nicht zwischen den Zeilen von Satzungen, Äusserungen und vor allen Gesetzen und Rechtsprechung lesen können (siehe auch oben im Text). Um genau das zu vereinfachen ist ein einfaches „gewaltfrei“ nicht hinderlich, sondern selbst für diese Personen dann nicht mehr umdeutbar.
Das es vor Ort an einer mangelnden Sensibilität der Versammlungsleitung / Vorstand / „wem auch immer der was zu sagen hat“ eindeutig gefehlt hat, ist bedauerlich. Auch deshalb ein Grund mehr hier im Vorfeld der nächsten Versammlung dieses Thema zu diskutiern und eine Lösung zu finden.
Das Problem am Begriff „gewaltfrei“ ist imho, dass er recht diffus ist, siehe z.B. Wikipedia zu Gewalt. Je nach Kontext bedeutet „Gewalt“ etwas anderes, speziell im Kontext von Parteien und Staat bewegen wir uns auch im Bereich des „Gewaltmonopols“, „Gewaltenteilung“ etc.
Ich könnte „gewaltfreie“ Politik sogar zu 100% unterschreiben, da ich der Meinung bin, dass die Ausübung von Macht über andere Menschen gegen ihren Willen (=Gewalt) niemals legitim sein kann, wenn man es ernst mit Gleichberechtigung und Basisdemokratie meint. „Gewaltfreiheit“ in voller Konsequenz hätte imho weitreichende Implikationen, die hier möglicherweise nicht die Intention waren.
Ich denke, dass es da sehr unterschiedliche Auffassungen gibt und daher mehr Austausch und Diskussion vonnöten ist, bevor wir einen solchen Begriff in die Satzung aufnehmen, der in weiten Teilen ja bereits durch die Ablehnung von Totalitarismus abgedeckt ist.
Die Definition „gewaltfrei“ wird keine leichte sein, schon gar nicht für eine Satzung. Aber ich vermute ganz stark, dass sich bis auf wenigste Ausnahmen alle auf die Grundlage „gewaltfrei = nicht gegen Menschen“ einig sein werden. Das wäre in meinen Augen schon einmal ein Etappensieg dies auch verbindlich fest zu schreiben.