Terrorgefahr? Bitte lächeln! – Teil 2

Nach meinem gestrigem Blogeintrag habe ich mich eben rangesetzt, und den drei Stellen mal geschrieben. Wenn und wann eine Antowort kommt, ich lass es euch wissen.

 

An:

  • Oberbürgermeister Stephan Weil
  • Polizeipräsident Uwe Binias
  • Landesdatenschutzbeauftragter Herr Joachim Wahlbrink

Hannover, den 9. Dezember 2010

Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts in Hannover / Innenstadt – Fragen dazu

Sehr geehrter Herrn,

als geborener Hannoveraner, und immer noch in meiner Heimatstadt Werktätiger, ist mir am 2. Dezember 2010 ein Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung aufgefallen

TERRORGEFAHR Weihnachtsmarkt in Hannover per Video überwacht

Mir ist durchaus bewußt das solche Schlagzeilen sich gut verkaufen, jedoch sind mir beim Lesen des Artikels einige Fragen aufgestoßen, die Sie mir sicherlich beantworten können.

  1. Soweit ich informiert bin, Bedarf es bei einer Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen einer Kennzeichnung. Diese ist gem. § 25 a Niedersächsisches Datenschutzgesetz in Absatz 3 auch so gesetzlich festgeschrieben. Dies ist allerdings für den im Artikel genannten Bereich nirgends zu finden. Warum nicht? (Mangels einer Kennzeichnung schreibe ich im übrigen Ihnen drei)
  2. In der zugehörigen Pressemitteilung der Polizei Hannover vom 2. Dezember, wird festgehalten, dass die Aufnahmen der Kameras aufgezeichnet werden. Nach dem Niedersächsischem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung § 32 Abs. 3 bedarf es konkrete Tatsachen bzw. Anhaltspunkte um diese Aufzeichnung zu rechtfertigen. Die Formulierung „Allerdings sei auf die Lagebeurteilung zu verweisen, wonach bundesweit besonders Menschenansammlungen wie zum Beispiel auf großen Weihnachtsmärkten gefährdet sein könnten.“ läßt handfestes vermissen. Aufgrund welcher konkreten rechtlichen Grundlage werden Aufnahmen aufgezeichnet?
  3. Sowohl nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) wie auch nach den Verwaltungsvorschriften zum NDSG ist eine Vorabprüfung unumgänglich. In welchem Umfang hat diese in diesem Fall stattgefunden?
  4. Die installierten und verwendeten Kameras sind den Berichten nach nur temporär installiert und im Einsatz. Hier ergeben sich folgende Fragen:
    1. Wo werden diese Kameras und die damit verbundene Technik nach dieser Maßnahme eingesetzt?
    2. Wo waren diese Kameras vor der Nutzung für diese Maßnahme im Einsatz?
    3. Wenn die sechs Kameras extra für diesen Einsatz gekauft wurden:
    4. Welche Kosten sind / werden für Anschaffung / Inbetriebnahme / Abrüstung entstehen?
  5. Die Videoüberwachung wird zentral auf den (alten) Weihnachtsmarkt in der hannoverschen Innenstadt konzentriert. Es gibt auch andere / weitere Plätze in Hannover wo es Weihnachtsmärkte gibt, und wo es (nach bisherigem Anschein nach) keine technische Überwachung gibt.
    1. Warum wird „nur“ dieser eine Bereich überwacht und dort aufgezeichnet?
    2. Wann werden die anderen Weihnachtsmärkte Videoüberwacht?

Ich hoffe sehr, dass Sie in dieser vorweihnachtlichen Zeit die Muße haben werden, meine wenigen Fragen möglichst ausführlich und begründet zu beantworten.

Sie dürfen mir auch Ihre Antwort auch gerne per e-Mail zukommen lassen, diese lautet …at AutoreNonGrata.de. Wie Sie auf der zugehörigen Webseite ersehen werden, ist eine Kopie dieses Schreibens dort veröffentlicht. Wenn Sie möchten das Ihre Antwort an mich dort nicht mit erscheint, bitte ich Sie, mir dies in Ihrem Antwortschreiben kurz mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Koch