Hersteller von Kriegswaffen (IFG-Anfrage)

Immer mal wieder tauchen in den Nachrichten Informationen auf, dass Deutschland einen Waffenexport durchführen möchte. U-Boote nach Israel oder in die Türkei, Panzer nach Saudi-Arabien oder Patrouillenboote nach Angola werden da erwähnt, und dann entsprechend von der Regierung freigegeben.
Export bedeutet Umsatz, aber eben auch in diesem Zusammenhang, dass in diesem Land, also hier in Deutschland, Waffen hergestellt werden. An sich nichts neues soweit, wie gesagt, hat sicher jeder schon einmal irgendwie mitbekommen. Deutschland ist immerhin Nummer drei in der Weltrangliste der Waffenexporteure. Ja, nicht nur für den Bereich der Kriegswaffen. Also Handfeuerwaffen gehören da genau so zu, wie so andere Dinge die unter die Kriegswaffenliste fallen.
Diese Kriegswaffenliste ist zu finden als Anhang im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG). Und das habe ich mir dann mal etwas genauer angesehen, und bin da auf § 2 gestoßen:

§ 2 Herstellung und Inverkehrbringen
(1) Wer Kriegswaffen herstellen will, bedarf der Genehmigung.

Spannend, dachte ich mir, es muss also eine Liste geben, in der alle deutschen Firmen genannt sind, die Kriegswaffen in Deutschland herstellen. Auf die Suche gemacht, im Internet, in der Bibliothek und per Telefon. Ergebnis (leider fast schon erwartet), es gibt keine. Zumindest habe ich keine öffentlich einsehbare Liste gefunden.
Was ich gefunden haben war die Liste der Mitglieder des Bundesverband Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) e.V.. Das können aber eigentlich nicht alle sein, und außerdem ist das ein Interessenverein, der keine hoheitsrechtlichen Genehmigungen aussprechen darf.
Also was macht ein Mensch in so einem Moment wenn er etwas vom Staat möchte? Er fragt bei einer Behörde nach eben genau der gesuchten Information, und zwar unter Zuhilfenahme des Informationsfreiheitsgesetzes. (Klasse Gesetz, wird viel zu selten angewendet, das aber nur mal so am Rande.)
Die Frage ist nur noch, wer ist für die Auskunft denn zuständig? Wer führt so eine Liste oder besser gefragt, bei wem muss das beantragt werden? Wen kann ich da mit meinen viele Fragen, die sich in den letzten Tagen angesammelt haben, löchern?
Laut Zoll ist dafür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

Die Bundesregierung hat ihre Befugnis, Genehmigungen im Zusammenhang mit Kriegswaffen zu erteilen und zu widerrufen, grundsätzlich auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) als zuständige Genehmigungsbehörde übertragen. Überwachungsbefugnisse (z.B. Meldepflichten, Bestandskontrollen von Kriegswaffen) hat das BMWi wiederum auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen.

Also Anfrage an den letzten der Reihe, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rausgesendet und siehe da, keine Stunde (!) später kam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr…
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Erteilung von Genehmigungen zur Herstellung von Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zuständig. Ich rege an, dass Sie Ihren Antrag dort stellen.
Mit freundlichen Grüßen

Gut, ist halt so, und eMails gehen schnell. Also neue Anfrage, jetzt an das BMWi erstellt und raus damit.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß KrWaffKontrG, zuletzt geändert am 27.7.2011, bedarf es für die Herstellung von Kriegswaffen einer Genehmigung. Daher bitte ich Sie mir gemäß IFG/UIG/VIG folgende Fragen zu beantworten, und die entsprechenden Informationen zu übermitteln:

  1. Welche Firmen in Deutschland besitzen derzeit eine nach § 2 Abs 1. und 2. erteilte Genehmigung zur Herstellung von Kriegswaffen?
  2. Welche Waffen dürfen gem. Kriegswaffenliste hergestellt werden?
  3. Seit wann ist die jeweilige Genehmigung erteilt?
  4. In welchen Abständen werden Genehmigungen erteilt, kontrolliert und ggf. widerrufen?
  5. Wann wurden welcher / welchen Firmen aus welchen Gründen die Genehmigung entzogen?

Ich bedanke mich bereits im Vorraus für eine schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Fragen.
Bei Rückfragen Ihrerseits stehe ich gerne zur Verfügung.

Meine Anfrage ist in der Form ein bisschen Gemein, da sie keinen Zeitraum festhält und vor allem keine Einschränkungen in der Waffengattung. Da in der Kriegswaffenliste derzeit A-, B- und C-Waffen aufgeführt sind, bin ich sehr auf die entsprechende Aufteilung und detailierte (oder eben nicht) Auskunft gespannt.
Da ich davon ausgehe entweder schnell eine Absage zu erhalten oder lange auf eine Antwort warten muss, werde ich einfach mal die nächsten Anfragen in diesem Zusammenhang schon vorbereiten. Es gibt da noch so einige Fragen…